Steuerreform
Projekt zur Steuerreform von Luxushäusern
Autor: Lic. Mauro Esquivel
Das Finanzministerium erwartet in nächster Zeit innerhalb der Legislative eine Diskussion über die Reform der aktuellen Solidaritätssteuer. Dem Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen um eine Stärkung der sozialen Wohnbauprogramme über die stärkere Besteuerung von Luxusbauten.
Die allgemeine Absicht des Gesetzentwurfs über die Steuer auf Luxusimmobilien für Wohnzwecke, Gelegenheits- und Freizeitnutzung (22.382) besteht darin, die Steuererhebung durch eine Erhöhung des Steuersatzes und die Verwendung des Grundstückswerts zur Definition des Begriffs „Luxusimmobilie" zu erhöhen.
Die Idee ist, eine aktivere Beteiligung an der Besteuerung zu ermöglichen, ähnlich wie es bei der KFZ-Steuer bereits gemacht wird. Das würde mehr Transparenz schaffen und gleichzeitig einen stärkeren Kontrollmechanismus für die schaffen, die sich der Steuer bisher noch entziehen.
Zum Projekt und den erwarteten Änderungen:
Derzeit wird die Steuer auf Häuser mit einem Gebäudewert ab 133 Millionen Colones und mehr erhoben. Dieser Wert ist nicht festgelegt und wird jedes Jahr aktualisiert, wobei bis November die Schwankungen des Verbraucherpreisindex (VPI) als Referenz dienen. Wenn der Gebäudewert diese Grenze überschreitet, wird der Grundstückswert hinzugerechnet und die Steuer berechnet.
Was soll sich ändern:
Die Reform sieht vor, dass alle Häuser mit einem Wert von mehr als 325 Grundgehältern (etwa 150 Millionen Colones) besteuert werden, und zwar nicht nur auf der Grundlage des Gebäudewerts, sondern auch des Grundstücks.
Diese Änderung würde die Zahl der Steuerpflichtigen erhöhen, da der Wert des Grundstücks die Wahrscheinlichkeit immens erhöht, dass das Haus die Mindestgrenze dafür überschreitet, als sogenanntes Luxushaus eingestuft zu werden.
Zusätzlich zu dieser Änderung besteht das vom Finanzministerium geförderte Hauptinstrument zur Verhinderung von Steuervermeidung darin, dass die Steuer nicht mehr von jedem Steuerzahler erklärt wird, sondern von der Generaldirektion für Steuern (DGT) selbst festgelegt wird. Dazu würde sie die im nationalen Register und in den Gemeinden verfügbaren Informationen nutzen.
Eine weitere Änderung, die die Reform fördern und die Steuereinnahmen erhöhen würde, ist die Anhebung des Steuersatzes. Gegenwärtig gilt ein gestaffelter Satz zwischen 0.25- und 0.55 Prozent für Immobilien, deren Wert 0.25 Prozent nicht übersteigt, und zwar bis zu einem Wert von 335 Millionen Colones (in der niedrigsten Stufe).
Mit der Änderung würde ein pauschaler Satz von 0.5 Prozent Steuern für alle Immobilien gelten, die einen Wert von 150 Millionen Colones überschreiten. Die Tatsache, dass bald Daten aus kommunalen Beständen dazu gebraucht werden könnten den Immobilienwert zu bestimmen, würde dem Steuerzahler die Kontrolle entziehen, den Wert seiner Immobilie selbst zu bestimmen.
Die Miteinbeziehung des Grundstückswerts zur Bemessung dessen was als Luxushaus gilt, mag in der Theorie eine gute Idee sein, so lässt es in der Praxis doch Spielraum für Unsicherheiten in Bezug auf Kapitaleinkünfte. Für steuerliche Zwecke beträgt die Abschreibung eines Grundstücks etwa 50 Jahre, -2 Prozent pro Jahr.
Das bezieht sich allerdings nur auf den Hausbau und seine Kosten, wobei der Wert des Grundstücks immer steigt. Ein Beispiel: Wenn der aktuelle Bau- und Grundstückswert 253 Millionen Colones beträgt, wird er von 634.000 Colones pro Jahr auf 1.27 Millionen Colones pro Jahr steigen.
Das Reformansinnen befindet sich aktuell noch in der Konsultationsphase. Bis dato gab es zu dem Thema noch keine legislativen Anhörungen. Bis zum sechsten Oktober soll es einen ersten Bericht des zuständigen Unterausschusses dazu geben.

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